Allgemeine Geschäftsbedingungen von Patrick Wenck, Lusshardtstr. 1A 68809 Neulußheim (nachfolgend „Patrick Wenck“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines
1.1 Patrick Wenck bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Patrick Wenck und dem
Kunden.

1.2 Patrick Wenck schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Patrick Wenck ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen
dürfen. Patrick Wenck bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von
Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Patrick Wenck ersichtlich ist, dass deren Einsatz
berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil
geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den
vorliegenden AGB vor.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt Patrick Wenck – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an

2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge
vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten
Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.2 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für
die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio,
Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische
Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese Patrick Wenck rechtzeitig
und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von Patrick Wenck.
Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so
kann Patrick Wenck nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen
Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister)
verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite oder der Arbeitsergebnisse mit einem
Platzhalter versehen.

2.3 Sofern der Kunde Patrick Wenck Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht
gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde
sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte
entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben
hat. Der Kunde räumt Patrick Wenck für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung
der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und
Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen
ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch Patrick Wenck.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, Patrick Wenck von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für
die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf
einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen
geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt Patrick Wenck bei der Abwehr von
vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von
Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.)
an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung
erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen
Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die Patrick
Wenck durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

2.5 Patrick Wenck ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem
Kunden zu erbringen. Patrick Wenck ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage,
das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Patrick Wenck wird insbesondere keine
Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur
Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des
herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.6 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.
28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Patrick
Wenck zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.7 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Patrick Wenck gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.

2.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann Patrick Wenck dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
3.1 Patrick Wenck ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen
Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Alle
von einer KI generierten Inhalte werden nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft
und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für Patrick Wenck ersichtlich
ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Patrick Wenck wird
insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden,
ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für
bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies Patrick Wenck in Textform
eigenständig mitzuteilen.

3.2 Patrick Wenck sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte
von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden,
ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird Patrick Wenck dafür Sorge tragen,
dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so
abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die
Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich
vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für
Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz
erstellt worden.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

4. Webseiten- und Shoperstellung (agil)
4.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von
neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten
(nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser
AGB bleiben unberührt.

4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Patrick Wenck und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung
der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien
geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Patrick Wenck und dem
Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Patrick Wenck zunächst eine
Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte
(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage
stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Patrick Wenck dar. Patrick Wenck wird die
in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte
von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der
aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Patrick Wenck und dem Kunden zustande.

4.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im
Übrigen ist Patrick Wenck nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw.
zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen
müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

4.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Patrick Wenck den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.

4.6 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Patrick Wenck nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die
Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen
– nicht.

4.7 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox
und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des
Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart
wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.

4.8 Patrick Wenck ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-,
kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen
Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

4.9 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Patrick Wenck dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Patrick Wenck
zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote
von Patrick Wenck in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich
Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die
technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Patrick Wenck haftet
gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter
Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

5. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
5.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender
Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage
eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der
vorliegenden Ziffer.

5.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Patrick Wenck und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.
Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung
der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien
geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

5.3 Maßgeblich für den Umfang der von Patrick Wenck zu erbringenden Leistungen sind zum einen
individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden
erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Patrick Wenck wird
die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte
von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Patrick Wenck
erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite
eignen, wird Patrick Wenck den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden
Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu
eventuellen Vorschlägen von Patrick Wenck hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines
angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte
des Lastenhefts gegenüber Patrick Wenck verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte
Vertragsbestandteil.

5.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Patrick Wenck ein Pflichtenheft, das insbesondere die
fachlichtechnische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt.
Nach Fertigstellung legt Patrick Wenck dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde
ist berechtigt, das von Patrick Wenck erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw.
Anpassungswünsche mitzuteilen. Patrick Wenck verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der
Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten
Vorschlag von Patrick Wenck endgültig nicht einverstanden, kann er oder Patrick Wenck das
Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag
zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare
und/oder Aufwendungen von Patrick Wenck sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten
bzw. zu ersetzen.

5.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als
zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den
Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung
zwischen den Parteien. Patrick Wenck erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen
Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Patrick Wenck grundsätzlich keine
Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen
Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Patrick
Wenck die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

5.6 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Patrick Wenck den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor
der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der
Patrick Wenck schriftlich oder in Textform anzeigen Patrick Wenck wird sich bemühen, die Fehler
fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Patrick Wenck vorübergehende Workarounds
bereitstellen.

5.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins
und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Patrick Wenck nur dann
geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die
Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger
Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen
– nicht.

5.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox
und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des
Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart
wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.

5.9 Patrick Wenck ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-,
kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen
Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

5.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Patrick Wenck dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Patrick Wenck
zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote
von Patrick Wenck in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich
Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und
Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die
technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Patrick Wenck haftet
gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter
Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

6. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
6.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Patrick Wenck dem Kunden
Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend
„Wartungsverträge“). Patrick Wenck kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist
weder Patrick Wenck zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die
weitergehenden Leistungsangebote von Patrick Wenck in Anspruch nehmen. Entsprechende
Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

6.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.
Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich
vereinbart werden.

6.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Patrick Wenck
kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden
Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte
die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch
entsprechende Updates) oder Patrick Wenck gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität
beauftragen.

6.4 Patrick Wenck haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige
Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im
Verantwortungsbereich von Patrick Wenck liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.

6.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch
die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Patrick Wenck schuldet insbesondere nicht die
Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

7. Domainregistrierung
7.1 Patrick Wenck bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller
Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen
dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Patrick
Wenck wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne
eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

7.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

7.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen
Vergabestellen. Patrick Wenck wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf
eventuelle Besonderheiten hinweisen.

8. Vermittlung von Hostingleistungen
8.1 Patrick Wenck vermittelt dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen tritt Patrick Wenck hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird
nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.

8.2 Patrick Wenck ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten.
Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein
beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

8.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der
Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Patrick Wenck oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit
der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder
Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

9. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung
9.1 Sofern vereinbart, erstellt Patrick Wenck die Datenschutzerklärung und das Impressum für die
Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Patrick Wenck schuldet
hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche
Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich;
die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Patrick Wenck sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der
Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im
Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und
der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und Patrick Wenck selbstständig zu unterrichten. Es
wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Patrick Wenck von Rechts
wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.

9.3 Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der
Kunde Patrick Wenck selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

9.4 Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und
Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei Patrick
Wenck gesondert zu beauftragen.

10. Cookie-Consent-Tool
10.1 Patrick Wenck erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und
Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). Patrick Wenck kann den
Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine
Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.

10.2 Patrick Wenck berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit
des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und
inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte, schuldet Patrick
Wenck nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche
Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-ToolAnbieters.
Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

11. Erstellung von Texten / Copywriting
11.1 Patrick Wenck erstellt für den Kunden Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten,
Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

11.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Patrick Wenck diese dem Kunden zur
Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf
zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die
Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen.

11.3 Sofern Patrick Wenck mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte
vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt
zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein
Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der
Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen.
Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

11.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet Patrick Wenck ausschließlich
nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

12. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
12.1 Patrick Wenck übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von
Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

12.2 Hierzu stellt der Kunde bei Patrick Wenck zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots durch Patrick Wenck dar. Patrick Wenck wird die in der Anfrage beschriebenen
Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit
Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage
hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den
Kunden kommt ein Vertrag zwischen Patrick Wenck und dem Kunden zustande.

12.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf
zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden
Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung)
nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen
weitere Änderungen, kann Patrick Wenck dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes
Entgelt erstellen.

12.4 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Patrick Wenck den Kunden zur Abnahme des
Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

12.5 Patrick Wenck überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit
(insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen
Kennzeichenund/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die
Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

12.6 Patrick Wenck räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den
Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich,
örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische
Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange
hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird
vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen
Vereinbarung mit Patrick Wenck. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung von Patrick Wenck durch den Kunden weder im Original noch
verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

12.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. 

Teil 4 – Marketing

13. SEO-Marketing
Patrick Wenck bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der
Leistungserbringung schuldet Patrick Wenck ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach
eigener Erfahrung von Patrick Wenck das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom
Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von
§§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste)
wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich
zugesichert wurde.

14. E-Mail-Marketing
14.1 Patrick Wenck bietet dem Kunden die Planung und Durchführung von E-Mail-Marketing-Kampagnen
an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Für die Durchführung der
E-Mail-Kampagnen benötigt Patrick Wenck einen Zugang zu den Newsletter-Listen und ggf. zum
Newsletter- Dienstleister des Kunden. Bei der Konzeptionierung der E-Mail-Marketing-Kampagnen
schuldet Patrick Wenck ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung
von Patrick Wenck das angestrebte Ergebnis (z.B. Verkauf von Produkten, Generierung von Leads
o.Ä.) fördern. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. die tatsächliche Generierung einer bestimmten Anzahl an
Leads) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

14.2 Patrick Wenck haftet nicht für Fehler, die im Verantwortungsbereich des E-Mail-Dienstleisters oder im
Machtbereich des Kunden geschehen sind. Patrick Wenck haftet insbesondere nicht für
Abmahnungen oder Bußgelder, die aufgrund des Versands unerwünschter Werbemails erfolgen (z.B.
bei der Versendung von E-Mails an Empfänger, die keine Einwilligung in Werbemails erteilt haben).
Für die korrekte Pflege der Newsletter-Listen ist der Kunde – vorbehaltlich abweichender
Individualvereinbarungen – selbst verantwortlich. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung /
Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

15. Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von Patrick Wenck ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

16. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Patrick Wenck verlangen, dass die Abnahme in Schriftform
erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Patrick Wenck den Kunden hierzu auffordert. Die
Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist
im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks
festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist
erforderlich ist, die Patrick Wenck dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk
als abgenommen.

17. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei
Patrick Wenck. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Patrick Wenck resultieren. Die Verjährung beginnt nicht
erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche
Mängelgewährleistung unberührt.

18. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse
eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht
zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
19.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt Patrick Wenck dem Kunden – nach
vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein
einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich
vereinbart werden.

19.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Patrick Wenck ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Patrick Wenck dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung
zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf
sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

19.3 Ferner ist Patrick Wenck berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im
Footer und im Impressum der von Patrick Wenck erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem
Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

19.4 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Patrick Wenck verlangen, dass auf von Ihm
erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

20. Vertraulichkeit
Patrick Wenck wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder,
Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche
anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte
Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich
behandeln. Patrick Wenck verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten
und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.),
die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die
Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

21. Haftung/Freistellung
21.1 Patrick Wenck haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund
eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund
zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Patrick Wenck fahrlässig
eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Patrick Wenck nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen
ist eine Haftung von Patrick Wenck ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch
im Hinblick auf die Haftung von Patrick Wenck für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

21.2 Der Kunde stellt Patrick Wenck von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Patrick Wenck
aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht
werden.

22. Schlussbestimmungen
22.1 Die zwischen Patrick Wenck und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die
Parteien den Sitz von Patrick Wenck als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

22.3 Patrick Wenck ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in
der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden
werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.
Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht,
gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft;
Patrick Wenck ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird
auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Juli 2024

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

Teil 3 – Marketing

3.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

Teil 4 – Sonstige Bestimmungen

4.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

4.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

4.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

4.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

4.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

4.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

4.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

4.6 Haftung/Freistellung

4.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

4.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

4.7 Schlussbestimmungen

4.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

4.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.